Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten · Teil 4, Abschnitt 4
Anlage 9 ATA-OTA-APrV
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2328)
Anlage 9 ATA-OTA-APrV
Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
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